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Informationen
Als Physiotherapeutin und Osteopathin arbeite ich auf ärztliche Anordnung. Eine Verordnung erhalten Sie durch Ihren Hausarzt oder durch einen Facharzt (Orthopäde, Gynäkologe, Internist, HNO). Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarzt/Wahltherapeuten System.
Für die Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse muss die Verordnung vor dem Therapiebeginn bewilligt werden.
Nach Therapieabschluss erhalten Sie eine Rechnung, die Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Sie bekommen einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse rückerstattet. Haben Sie eine Zusatzversicherung, so deckt diese die Restkosten.
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